Weiterbildungszeit ab Jänner 2026

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Was ist neu ab 01.01.2026

  • Jährliches Förderbudget: Maximal 150 Millionen Euro stehen für die Weiterbildungszeit zur Verfügung. (statt 512 Mio. Euro) 
  • Tägliche Unterstützung: Teilnehmer*innen erhalten mindestens 32 Euro pro Tag als finanzielle Unterstützung (32 x 30 = € 960,00 / Monat) 
  • Beschäftigungsdauer: Arbeitnehmer*innen müssen mindestens 12 Monate beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein, um Anspruch auf die Weiterbildungszeit zu haben. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss schriftlich vereinbart werden, was beide durch die Weiterbildung erreichen möchten (Ziele). 
  • Mindestumfang der Weiterbildung: Die Weiterbildung muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Für Personen mit Betreuungspflichten reduziert sich dieses Pensum auf 16 Wochenstunden. 
  • Pause zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit: Es müssen mindestens 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung dazwischen liegen. 

Um die arbeitsmarktpolitische Relevanz der Weiterbildungsmaßnahmen sicherzustellen, wurden zusätzliche Anforderungen eingeführt: 

01

Verpflichtende Bildungsberatung

Vor der Antragstellung muss eine Bildungsberatung absolviert werden, um die Zielgerichtetheit der Weiterbildung zu gewährleisten. Jedoch nur dann, wenn man sich außerhalb des eigenen bisherigen Tätigkeitsbereichs weiterbildet.

02

Teilnahme an Präsenz- oder Live-Online-Formaten

Es wird ein verstärkter Fokus auf seminaristische Bildungsveranstaltungen gelegt, um die Anwesenheit und aktive Teilnahme zu fördern. 

03

Verpflichtender Nachweis nach Abschluss

Nach Beendigung der Weiterbildung ist eine Teilnahmebestätigung vorzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Nachweispflicht kann es zu Rückforderungen der erhaltenen Förderungen kommen.

Die neue Weiterbildungszeit bietet ein arbeitsmarktpolitisch wirksames und existenzsicherndes Modell zur Förderung von Beschäftigten während Phasen der Höherqualifizierung. Dies entspricht der ursprünglichen Zielsetzung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit, Möglichkeiten zur Weiterbildung insbesondere für weniger qualifizierte Beschäftigte zu schaffen, die ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern möchten.  

„Mit der Weiterbildungszeit heben wir die Bildungskarenz auf ein neues Level und stellen die finanzielle Sicherheit während einer arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Weiterbildung her“, so die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Korinna Schumann. 

Auch Bildungsminister Christoph Wiederkehr zeigte sich darüber erfreut, dass Bildung in dieser Regierung einen hohen Stellenwert habe. „Bildung ist wohl das Wichtigste, das wir in unserer Gesellschaft haben.“ Angesichts unsicherer internationaler Rahmenbedingungen und Konflikte werde die Bildung insgesamt und insbesondere die Aus- und Fortbildung in Österreich deutlich an Gewicht gewinnen. Zur Reform der Bildungskarenz hin zu einer Weiterbildungszeit betonte der Minister: „Lebenslanges Lernen und zusätzliche Qualifikationen sind sowohl im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch der Betriebe. Eine bessere Qualifikation stärkt die persönliche und gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit.“  

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