Weiterbildungszeit ab 2026

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Weiterbildungszeit stärkt die Loyalität der Performer Ihres Unternehmens und entwickelt sie mit nachhaltigem Erfolg.

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Was ist neu ab 01.01.2026

Mit der Weiterbildungszeit ersetzt die Bundesregierung die bisherige Bildungskarenz. Ziel ist es, Weiterbildungen stärker auf arbeitsmarktpolitische Bedürfnisse auszurichten und gleichzeitig finanzielle Sicherheit für Beschäftigte zu gewährleisten.

  • Begrenztes jährliches Förderbudget: Für die Weiterbildungszeit stehen jährlich maximal 150 Millionen Euro zur Verfügung
    (bisher: rund 512 Mio. € für Bildungskarenz/Bildungsteilzeit).
    Da es keinen Rechtsanspruch mehr gibt, entscheidet das AMS nach verfügbaren Mitteln und arbeitsmarktpolitischer Relevanz.
  • Finanzielle Unterstützung: Teilnehmende erhalten während der Weiterbildungszeit mindestens € 1.212,00 pro Monat als Weiterbildungsbeihilfe.
    Dieser Betrag bildet die neue Mindestabsicherung.
    Der tatsächliche Förderbetrag kann abhängig vom Einkommen auch höher ausfallen.
    Damit bleibt die Weiterbildungszeit für Arbeitnehmer*innen finanziell attraktiv und planbar.
  • Abstand zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit: Nach einer Elternkarenz müssen mindestens 26 Wochen vollversicherungspflichtige Beschäftigung liegen, bevor die Weiterbildungszeit beantragt werden kann.
  • Beschäftigungsdauer beim Arbeitgeber: Um für die Weiterbildungszeit berechtigt zu sein, müssen Arbeitnehmer*innen:
  • mindestens 12 Monate durchgehend beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein
  • eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über Ziele und Nutzen der Weiterbildung abschließen
  • Für Personen mit abgeschlossenem Master- oder Diplomstudium gelten zusätzliche Gesamterfordernisse (mehrjährige Berufserfahrung).
  • Mindestumfang der Weiterbildung: Die Weiterbildung muss im Durchschnitt mindestens
  • 20 Wochenstunden umfassen
  • 16 Wochenstunden, wenn Betreuungspflichten bestehen
  • Diese Stunden müssen „seminaristisch“ stattfinden, also in Präsenz oder Live-Online mit Anwesenheitsnachweis. Unsere Lehrgänge erfüllen diese Vorgabe zu 100 %, denn alle Kurszeiten werden vollständig im Live-Online-Format durchgeführt.
    Damit ist die Teilnahme nachweisbar und entspricht exakt den neuen AMS-Qualitätskriterien.

Um die arbeitsmarktpolitische Relevanz der Weiterbildungsmaßnahmen sicherzustellen, wurden zusätzliche Anforderungen eingeführt: 

01

Verpflichtende Bildungsberatung

Eine Bildungsberatung ist verpflichtend, wenn die geplante Weiterbildung außerhalb des bisherigen beruflichen Tätigkeitsfeldes liegt. Sie soll sicherstellen, dass die Weiterbildung sinnvoll und arbeitsmarktrelevant ist.

02

Teilnahme an Präsenz- oder Live-Online-Formaten

Gefördert werden nur Maßnahmen, die mit aktiver Teilnahme und Anwesenheitspflicht stattfinden.
Reine Selbststudien- oder asynchrone Onlinekurse sind nicht förderfähig.

03

Verpflichtender Nachweis nach Abschluss

Nach Abschluss der Weiterbildung muss eine Teilnahmebestätigung oder ein anderer offizieller Nachweis vorgelegt werden. Bei Nichterfüllung kann es zu Rückforderungen der Förderung kommen.

TUE GUTES UND SPRICH DARÜBER

Was unsere Teilnehmer*innen über ihre Weiterbildung sagen

Viele unserer Teilnehmer*innen berichten, dass die Weiterbildungszeit bei Top Train nicht nur fachlich bereichernd ist, sondern zu einem echten Entwicklungsschub führt – beruflich wie persönlich. Die Kombination aus neuen Perspektiven, praxistauglichen Methoden und intensiver Selbstreflexion hilft vielen dabei, ihre Rolle im Unternehmen zu stärken und sich für zukünftige Aufgaben besser zu positionieren. Für zahlreiche Teilnehmende wirkt der Lehrgang wie ein Turbo für die eigene Karriere, weil sie danach souveräner, klarer und handlungsfähiger auftreten.

Besonders geschätzt wird die wertschätzende Begleitung durch unser Trainerteam. Christina, Manuel Nicole, Nadine und Gerald werden in den Rückmeldungen immer wieder als unterstützend, kompetent und inspirierend beschrieben. Alle fünf schaffen es, komplexe Themen verständlich zu vermitteln, Raum für persönlichen Austausch zu bieten und eine Atmosphäre zu schaffen, in der individuelle Entwicklung möglich wird. Viele Teilnehmende heben hervor, dass gerade die Vielfalt der Perspektiven im Trainerteam einen wichtigen Beitrag zu ihrem Lernerfolg leistet.

Das Geheimnis unseres Erfolgs ist die Arbeit in unseren Live-Online-Coachings. Diese Sessions ermöglichen direkte Interaktion, lebendigen Austausch und sofortiges Feedback – ein Faktor, der in zahlreichen Rezensionen als besonders wertvoll hervorgehoben wird. Manche Teilnehmer*innen berichten sogar, dass sie bestimmte Module intensiver bearbeiten wollten als geplant, einfach weil die Inhalte so gut in ihren Arbeits- und Lebensalltag passen.

Auch unser Support-Team wird häufig positiv erwähnt: schnelle Antworten, zuverlässig organisierte Abläufe und ein wertschätzender Umgang sorgen dafür, dass sich Teilnehmende während des gesamten Lehrgangs gut aufgehoben fühlen.

Die Vielzahl an Rückmeldungen macht deutlich:
Unsere Lehrgänge verbinden fachliche Weiterentwicklung mit persönlichem Wachstum – und schaffen genau die Kompetenzen, die heute im Berufsleben gefragt sind. Für viele ist diese Weiterbildung ein entscheidender Schritt nach vorne, sowohl im Unternehmen als auch im eigenen Selbstverständnis.

Weitere ausführliche Rückmeldungen unserer Teilnehmer*innen findest Du direkt in den „Rezensionen“ auf dieser Webseite.

Fair. wertschöpfend. individuell.

Preise inklusive Gruppen-Coachings

6 Monate

€ 1.500

24/7 Plattform Zugang
Wöchentlich 20 Stunden Live-Online-Coaching
Exakte Aufzeichnung der Lernzeiten
Reflexionen inkl. Feedback

12 Monate

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(Es fallen erst Kosten an, wenn du die Weiterbildungszeit bestätigt hast)

FAQ’s

Hier erhalten Sie sofort konkrete Antworten auf Ihre Fragen.
Stand 11.02.2026

Allgemeines zur Weiterbildungszeit 2026

Die Weiterbildungszeit ist das Nachfolgemodell der Bildungskarenz.
Du bist für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt und erhältst vom AMS eine finanzielle Beihilfe, während Du an einer arbeitsmarktrelevanten Weiterbildung teilnimmst.

  • Die Antragstellung ist voraussichtlich ab 08.06.2026 möglich
  • Frühester Start der Weiterbildungszeit ist ebenfalls der 08.06.2026
  • Die Förderung ist jährlich auf 150 Mio. Euro begrenzt
  • Eine frühzeitige Planung ist daher sinnvoll.

Nein.
Du bist offiziell karenziert oder in Weiterbildungsteilzeit und musst aktiv an einer Weiterbildung teilnehmen. Es gelten klare Stunden Vorgaben, Anwesenheitspflicht und Nachweispflichten gegenüber dem AMS.


Für wen ist die Weiterbildungszeit relevant?

Ja, wenn:

  • Du mindestens 12 Monate durchgehend vollentlohnt bei Deinem aktuellen Arbeitgeber in Österreich beschäftigt warst
  • Du voll sozialversichert bist
  • Du mit Deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit abschließt

Ja.
Entscheidend für die Bewilligung ist nicht eine Vollzeit-Tätigkeit, sondern eine durchgehende vollversicherungspflichtige Beschäftigung.

Ja. Dann brauchst Du:

  • mindestens 12 Monate Beschäftigung in den letzten 24 Monaten
  • davon 3 Monate direkt vor Antragstellung
  • Die Prüfung erfolgt durch das AMS.

Die Prüfung erfolgt durch das AMS.

Ja, aber:

  • bei abgeschlossenem Master oder Diplom brauchst Du mindestens 4 Jahre Berufserfahrung
  • davon 12 Monate ununterbrochen beim aktuellen Arbeitgeber

Welche Weiterbildungen sind im Rahmen der Weiterbildungszeit möglich?

Ja.Live-Online-Formate sind ausdrücklich erlaubt, wenn:

  • fixe Zeiten bestehen
  • aktive Teilnahme erforderlich ist
  • die Anwesenheit überprüfbar ist
  • dem AMS ein Live-Zugangslink zur Kontrolle zur Verfügung gestellt werden kann

Der seminaristische Anteil bedeutet:

  • strukturierter Unterricht
  • fixe Termine
  • direkte Interaktion mit Trainer:innen
  • aktive Teilnahme der Teilnehmenden

Reine Selbstlernphasen erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Ja.Der seminaristische Anteil darf zu 100 % im Live-Online-Format durchgeführt werden.

Nein. Nicht gefördert sind:

  • zeitlich flexible Online-Kurse
  • Selbstlernplattformen ohne fixe Live-Termine
  • Online-Kurse mit nur punktueller Betreuung

Weiterbildungszeit (Vollkarenz):

  • mindestens 20 Wochenstunden
  • bei Kinderbetreuung ohne längere Betreuungsmöglichkeit: 16 Stunden

Weiterbildungsteilzeit:

  • mindestens 10 Wochenstunden
  • bei Kinderbetreuung: 8 Stunden

Diese Stunden müssen im Live-Online-Unterricht stattfinden.

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate
  • Weiterbildungsteilzeit: mindestens 4 Monate

Ja, wenn:

  • das Gesamtziel im Bildungsplan klar definiert ist
  • jedes Modul die jeweilige Mindestdauer erfüllt

Geld & Förderung

Direkt beim AMS, nicht beim Bildungsanbieter.

  • Frühestens 12 Wochen vor Start der Weiterbildung
  • Spätestens mit Beginn der Weiterbildungszeit
  • Aktuell noch keine Antragstellung möglich
  • voraussichtlich jedoch ab 08.06.2026

Ja. Jede Weiterbildung wird vom AMS geprüft.

  • Die Weiterbildung muss arbeitsmarktrelevant sein
  • Sie muss überbetrieblich verwertbar sein

Das AMS entscheidet, ob die Förderung bewilligt wird.

Eine verpflichtende Bildungsberatung ist nur erforderlich, wenn:

  • Du eine Weiterbildungszeit (Vollkarenz) beantragst
  • Dein Einkommen unter EUR 3.465 brutto liegt
  • Unklarheit über die Arbeitsmarktrelevanz besteht
  • Die Ausbildung keinen formalen Abschluss oder anerkannten Träger hat

(z.B. Persönlichkeitsentwicklung ohne klaren Berufsbezug)

  • Selbstständigkeit geplant ist und die Weiterbildung darauf abzielt
  • Zweifel an der Zielgerichtetheit oder am Nutzen der Weiterbildung bestehen
  • Sehr kurze oder ungewöhnlich strukturierte Formate gewählt werden

Dann:

  • findet die Beratung im AMS BerufsInfoZentrum (BIZ) statt
  • wird ein Bildungsplan erstellt,
  • welcher dem AMS bei der Antragstellung vorgelegt wird.

Bei Weiterbildungsteilzeit ist keine verpflichtende Bildungsberatung vorgesehen.

Wenn jedoch die Weiterbildung klar arbeitsrelevant, formal anerkannt und nachvollziehbar ist,
reicht die Vereinbarung mit Deinem Arbeitgeber grundsätzlich aus:

  • Dein Arbeitgeber stimmt der Weiterbildungszeit zu,
  • die Weiterbildung ist arbeitsmarkt- bzw. berufsrelevant und
  • sie entspricht den formalen Kriterien (z.B. Wochenstunden, nachweisbare Teilnahme etc.).

Dann genügt grundsätzlich die Vereinbarung zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber.

Das AMS prüft allerdings die Fördervoraussetzungen separat.

  • Anmelde- oder Reservierungsbestätigung
  • Stundenplan mit Wochenstunden
  • klare Beschreibung des Ausbildungsziels
  • Nachweis der Live-Online-Teilnahme
  • Anwesenheitsbestätigungen (mind. 75 %)

Wichtige Ausschlüsse (sehr relevant)

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • nicht arbeitsmarktrelevante Inhalte
  • reine Online-Kurse ohne Live-Teilnahme
  • Einzelcoachings
  • Yoga, Pilates, Freizeit- und Hobbykurse
  • Produktschulungen
  • Pflichtfortbildungen
  • Schulungen beim eigenen Arbeitgeber

Während der Weiterbildungszeit mit AMS-Leistung darfst Du geringfügig dazuverdienen, solange die gesetzlichen Zuverdienstgrenzen eingehalten werden. Im Zweifelsfall empfehlen wir Dir, vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Auskunft des zuständigen AMS einzuholen. Denn:

  • Geringfügige Nebenjobs nur unter sehr engen Voraussetzungen und nur mit Bewilligung des AMS
  • Es gilt die Geringfügigkeitsgrenze (wird jährlich angepasst; Richtwert ca. € 500–520/Monat).
  • Die Weiterbildung (z. B. 20 Wochenstunden) muss weiterhin ordnungsgemäß absolviert werden.
  • Selbständige Tätigkeit / Provisionsmodelle (z. B. Empfehlungsmarketing) sind erlaubt, aber Einkünfte müssen korrekt gemeldet werden.
  • Jede Erwerbstätigkeit ist dem AMS meldepflichtig.
  • Bei Weiterbildungsteilzeit: ja, mit klar geregelter Arbeitszeitreduktion

Die Entscheidung trifft immer das AMS im Einzelfall.


Wechsel & Kombination

Ja. Ein einmaliger Wechsel ist möglich:

  • von Vollkarenz zu Teilzeit oder umgekehrt
  • mit klar geregelten Umrechnungsregeln
  • Weiterbildungszeit: maximal 1 Jahr innerhalb von 4 Jahren
  • Weiterbildungsteilzeit: maximal 2 Jahre innerhalb von 4 Jahren

TOP TRAIN als mein Weiterbildungspartner

Weil unsere Lehrgänge zu 100 % AMS-konform aufgebaut sind. Inhalte, Wochenstunden, Lernnachweise und Dokumentation entsprechen den aktuellen Vorgaben. Das gibt Ihnen Planungssicherheit – insbesondere im Hinblick auf die Bewilligung und die laufende Auszahlung des Weiterbildungsgeldes.

Mehr als 360 Personen haben zwischen 2024 und Mai 2026 ihre Bildungskarenz bei Top Train absolviert und uns durchgehend sehr positiv bewertet. Besonders hervorgehoben werden Struktur, persönliche Begleitung, Praxisnähe und Verlässlichkeit. Nimm Dir gerne Zeit und lies deren Rezensionen im Internet.

Ja. Wir bieten ausschließlich berufsbezogene Online-Lehrgänge an, die klar arbeitsmarkt- und praxisorientiert sind. Unsere Inhalte zielen auf konkrete Kompetenzerweiterung – nicht auf reine Theorie.

Da wir seit über 32 Jahren für zahlreiche, namhafte Unternehmen in Österreich, Deutschland und der Schweiz arbeiten, verfügen unsere Trainer und Coaches über herausragende Kenntnisse und Fähigkeiten für spannende und berufsrelevante Aus- und Weiterbildung.

Als Premium-Anbieter legen wir großen Wert auf persönliche Betreuung. Du erhältst klare Lernstrukturen, regelmäßige Impulse und qualifiziertes Feedback – ohne Überforderung, aber mit Anspruch.

Das bist Du uns wert.

Ja. Unsere Lehrgänge sind so strukturiert, dass Du die vorgeschriebene Lernzeit gut planbar und flexibel innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens absolvieren kannst.

Für Menschen, die ihre Weiterbildungszeit nicht „absitzen“, sondern strategisch nutzen wollen – zur echten Kompetenzentwicklung, beruflichen Positionierung und persönlichen Weiterentwicklung.

Sende uns Deine Kontaktdaten über das Kontaktformular. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein persönliches Gespräch und beraten Dich individuell und unverbindlich bei der Auswahl Deines Lehrgangs.