Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Unternehmen – Stand April 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatpersonen und offene Weiterbildungen finden Sie hier.

1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Top Train Unternehmensberatung & Training GmbH angebotenen Leistungen, insbesondere für offene und firmeninterne Trainings und Weiterbildungen, Online- und Hybrid-Lehrgänge, Coachings, Workshops, Moderationen sowie Leistungen der Personal- und Organisationsentwicklung, Unternehmensberatung und Veränderungsbegleitung. 

Art, Umfang, Ziele und Rahmenbedingungen der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, Kursbeschreibung bzw. dem individuell vereinbarten Angebot. 

Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für offene Weiterbildungen, digitale Angebote oder firmeninterne Entwicklungs- und Beratungsprojekte gelten, wird dies in diesen AGB ausdrücklich angeführt. 

2. Vertragsgegenstand 

Top Train begleitet Menschen, Teams und Organisationen bei ihrer fachlichen, persönlichen und organisatorischen Weiterentwicklung. 

Unsere Leistungen können insbesondere Personalentwicklung, Organisationsentwicklung, Training, Coaching, Moderation, Team- und Führungskräfteentwicklung, Rollen- und Schnittstellenklärung, Prozess- und Zusammenarbeitsentwicklung sowie die Begleitung von Veränderungsvorhaben umfassen. 

Ausgangspunkt firmeninterner Entwicklungsprojekte sind grundsätzlich die mit dem Auftraggeber vereinbarten Entwicklungsziele. Daraus werden die geeigneten Entwicklungsmaßnahmen und deren konkrete Umsetzung abgeleitet. 

Art, Umfang, Inhalte, Termine, Mitwirkungsleistungen und vereinbarte Ergebnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Projektvereinbarung. 

3. Entwicklungs- und Beratungsergebnisse 

Top Train erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der vereinbarten Sorgfalt. Ein bestimmter wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Erfolg ist nur dann geschuldet, wenn dieser im jeweiligen Angebot ausdrücklich als verbindlicher Leistungserfolg vereinbart wurde. 

Die Wirksamkeit von Entwicklungsmaßnahmen hängt insbesondere auch von der Mitwirkung des Auftraggebers, seiner Führungskräfte und Mitarbeitenden sowie von organisatorischen Rahmenbedingungen und der tatsächlichen Umsetzung vereinbarter Maßnahmen ab. 

4. Firmeninterne Entwicklungs- und Beratungsprojekte 

Vertragsabschluss: Auf Basis der vom Auftraggeber definierten Entwicklungsziele und einer gemeinsamen Entwicklungsanalyse erstellt Top Train – soweit vereinbart – eine individuelle Entwicklungsstrategie und ein entsprechendes Umsetzungskonzept. 

Dabei können sowohl Maßnahmen der Personalentwicklung als auch der Organisationsentwicklung vorgesehen werden. 

Die konkret vereinbarten Leistungen, Ziele, Projektphasen, Termine, Verantwortlichkeiten und Honorare ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Projektvereinbarung. Mit Annahme bzw. Unterzeichnung des Angebotes werden diese Bestandteil des Vertrages. 

5. Mitwirkung des Auftraggebers 

Der Auftraggeber stellt Top Train alle für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner und organisatorischen Rahmenbedingungen rechtzeitig zur Verfügung. 

Er sorgt dafür, dass die für Entwicklungs-, Entscheidungs- und Veränderungsprozesse erforderlichen Personen im vereinbarten Umfang zur Verfügung stehen und vereinbarte Mitwirkungsleistungen erbracht werden. 

Verzögerungen oder Mehraufwände, die aufgrund fehlender, verspäteter oder geänderter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können Auswirkungen auf Projekttermine, Leistungsumfang und Kosten haben. Top Train wird den Auftraggeber darüber möglichst frühzeitig informieren. 

6. Anpassung von Entwicklungsprojekten 

Entwicklungs- und Veränderungsprozesse können während ihrer Durchführung neue Erkenntnisse und veränderte Anforderungen hervorbringen. Werden dadurch Anpassungen des ursprünglich vereinbarten Vorgehens sinnvoll, stimmt Top Train diese vor Umsetzung mit dem Auftraggeber ab. 

Änderungen, die Auswirkungen auf Leistungsumfang, Termine oder Honorar haben, bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Top Train und dem Auftraggeber. 

7. Zahlungsbedingungen: 

Die Zahlungsbedingungen und Honorare für firmeninterne Trainings-, Entwicklungs-, Beratungs- und Organisationsentwicklungsprojekte werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang individuell kalkuliert und im jeweiligen Angebot festgelegt. 

8. Stornierung firmeninterner Entwicklungs- und Beratungsleistungen 

Vereinbarte Termine für firmeninterne Trainings, Workshops, Coachings, Moderationen sowie Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen werden von Top Train verbindlich reserviert. 

Eine Stornierung oder Terminverschiebung durch den Auftraggeber bedarf zumindest der Textform, insbesondere per E-Mail. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens bei Top Train. 

Bei einer Absage oder Verschiebung vereinbarter Durchführungstermine werden – sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde – folgende Stornokosten verrechnet: 

mehr als 30 Kalendertage vor dem Termin: keine Stornogebühr 
30 bis 15 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des für den betreffenden Termin vereinbarten Honorars 
14 bis 8 Kalendertage vor dem Termin: 75 % 
ab 7 Kalendertagen vor dem Termin: 100 % 

Bei Nichterscheinen, kurzfristigem Abbruch oder einer Absage am Veranstaltungstag wird das vereinbarte Honorar vollständig verrechnet. 

Bereits erbrachte Analyse-, Konzeptions-, Beratungs-, Vorbereitungs- und sonstige Projektleistungen werden unabhängig vom Zeitpunkt einer späteren Stornierung entsprechend dem vereinbarten Honorar vollständig verrechnet. Auch bereits entstandene bzw. gegenüber Top Train nicht mehr kostenfrei stornierbare Fremd-, Reise-, Übernachtungs-, Raum-, Verpflegungs- oder sonstige projektbezogene Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich in tatsächlich angefallener Höhe weiterverrechnet. 

Stornogebühren für noch nicht erbrachte Leistungen werden zusätzlich nur insoweit verrechnet, wie dies nach den jeweils vereinbarten Stornierungsbedingungen vorgesehen ist. 

Bei erstmaliger Verschiebung eines Termins mehr als 14 Tage vor Durchführung wird keine Stornogebühr verrechnet, sofern innerhalb von sechs Monaten ein Ersatztermin vereinbart werden kann. 

Kann eine vereinbarte Leistung aus von Top Train zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin oder eine geeignete Ersatzperson angeboten. Ist dies nicht möglich oder für den Auftraggeber nicht zumutbar, werden bereits für die betroffene, nicht erbrachte Leistung geleistete Zahlungen rückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.  

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von keiner Vertragspartei zu vertretender außergewöhnlicher Umstände nicht wie vereinbart durchgeführt werden, bemühen sich die Vertragsparteien zunächst um eine angemessene Ersatzlösung, insbesondere einen Ersatztermin oder – soweit sinnvoll – eine alternative Durchführungsform. 

Beendet der Auftraggeber ein laufendes Entwicklungs- oder Beratungsprojekt vorzeitig, werden sämtliche bis zum Wirksamwerden der Beendigung erbrachten Leistungen sowie bereits verbindlich entstandene Fremdkosten verrechnet. Für bereits verbindlich reservierte, kurzfristig entfallende Projekttermine gelten zusätzlich die vereinbarten Stornierungsbedingungen. 

9. Datenschutz 

Die Wahrung Ihrer Privatsphäre ist für die Top Train von höchster Bedeutung. Wir verpflichten uns zum Schutz der persönlichen Daten, die Sie uns anvertrauen, und behandeln diese Daten stets vertraulich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und unserer Datenschutzvereinbarung. 
 
Bei der Anmeldung zu unseren Leistungen über die Website https://plus.top-train.eu oder https://www.top-train.eu, sowie bei der Nutzung unserer Dienste, können persönliche Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Zahlungsinformationen oder Userverhalten erhoben werden. Diese Informationen werden ausschließlich zur Durchführung und Verbesserung unserer Dienstleistungen verwendet und nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich oder zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig. 
 
Wir informieren Sie darüber, dass Sie das Recht haben, Auskunft über Ihre gespeicherten persönlichen Daten zu erhalten, diese zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken. 
 
Für detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzvereinbarung, die auf unserer Website einsehbar ist. Durch die Annahme dieser AGB bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzvereinbarung gelesen haben und dieser zustimmen. 

Bei Fragen oder Anliegen bezüglich unserer Datenschutzpraktiken können Sie sich jederzeit an uns wenden. 
Sie finden unsere Kontaktdaten hier. 

10. Verfahren für Änderungen der Geschäftsbedingungen 

Top Train behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen der AGB werden den Teilnehmern durch Veröffentlichung auf der Website https://www.top-train.eu bekannt gemacht. Die Änderungen gelten als angenommen und wirksam, wenn der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs behält sich die Top Train das Recht vor, das Vertragsverhältnis zu beenden. 

Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Website https://www.top-train.eu/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ einsehbar. Mit der weiteren Inanspruchnahme der Leistungen nach Inkrafttreten der Änderungen gelten diese als vom Auftraggeber akzeptiert. 

11. Gerichtsstand 

Für alle aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den von Top Train angebotenen Leistungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird als ausschließlicher Gerichtsstand Steyr in Oberösterreich vereinbart. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. 

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf alle Verträge, die auf Basis dieser Bedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 

Durch diese Gerichtsstandvereinbarung wird nicht ausgeschlossen, dass Klagen auch an anderen gesetzlichen Gerichtsständen erhoben werden können, sofern dies durch zwingende gesetzliche Vorschriften gestattet wird. 

12. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt als vereinbart, was nach dem Zweck und Geist dieser AGB als angemessene Regelung in redlicher Weise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.